So holen Sie als Anwalt im Ermittlungsverfahren das Beste für Ihren Mandanten raus! Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheidet sich, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird. Als Anwalt haben Sie in vielen Fällen direkten Einfluss darauf, wie sich das Ermittlungsverfahren für Ihren Mandanten entwickelt. Dabei hilft Ihnen das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", das jetzt in der 10., überarbeiteten Auflage erscheint. Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Richters" über „DNA-Untersuchung", „Mündliche Haftprüfung" und „Telefonüberwachung" bis hin zu „Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren". Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die nur eine schnelle Orientierung brauchen. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen. Praxis-Rat: Ideal für alle, die eine konkrete Empfehlung benötigen. Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Anwalt, der im Strafrecht tätig ist. Erfahrene Richter, eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte stehen für Qualität und Aktualität des Werkes! Das ist neu in der 10. Auflage Es wurden fast alle Stichwörter aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf erste vorliegende Rechtsprechung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und zum „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 erforderlich. Die weiteren Änderungen, insbesondere auch durch die beA-Pflicht sind eingearbeitet. Die Autoren: Strafverteidiger und Richter Mehr Kompetenz in Sachen „strafrechtliches Ermittlungsverfahren" geht nicht: Detlef Burhoff ist nicht nur praktizierender Strafverteidiger, sondern war auch von 1995 bis 2008 Richter am Oberlandesgericht Hamm. Er ist somit in der Lage, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und kann Ihnen als Anwalt daher besonders erfolgversprechende Strategien aufzeigen. Burhoffs klare Empfehlungen machen das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" zu einem echten Praxishandbuch. Die Co-Autoren sind: Richter am OLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Annika Hirsch, Hamburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Mirko Laudon, Hamburg Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und an der Akademie der Polizei, Hamburg, Hamburg, Michael Eggers, Rechtsanwalt, Hamburg, Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Hamburg/Berlin. Christiane Rusch, Rechtsanwältin, Hamburg Silvia Uschinski, Rechtsanwältin, Hamburg allesamt ausgewiesene Experten im Strafprozessrecht. Jetzt Ermittlungsverfahren optimal gestalten!
In der strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt es oft zu überraschenden Wendungen. Wenn Sie als Verteidiger für Ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen wollen, müssen Sie nicht nur vorbereitet sein, sondern im Fall der der Fälle schnell reagieren können. Dabei hilft Ihnen das praktische „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", das Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen ermöglicht. Mit dem Handbuch sind Sie als Verteidiger in der Hauptverhandlung auf ALLES vorbereitet zum Wohle Ihres Mandanten Mit diesem Buch die Hauptverhandlung optimal gestalten! Als Verteidiger ist es Ihre Aufgabe, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung für Ihren Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Oft kommt es darauf an, schnell und vor allem richtig auf Hinweise des Gerichts oder Anträge der Staatsanwaltschaft reagieren zu können. Dabei hilft Ihnen diese 11., überarbeitete Auflage des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung". Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu fast 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Staatsanwalts" über „Entbindung von der Schweigepflicht", „Nebenkläger als Zeuge" und „Unmittelbarkeitsgrundsatz" bis hin zu „Zeugnisverweigerungsrecht". Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: 1. Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die eine schnelle Orientierung brauchen. 2. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen. 3. Praxis-Rat: Ideal für alle, die zusätzlich eine konkrete Empfehlung benötigen. Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Verteidiger/Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist. Das ist sachlich neu in der 11. Auflage Für die neue Auflage wurden alle Stichwörter auf Basis von zahlreichen neuen Entscheidungen und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich und die erste vorliegende Rechtsprechung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019, die die StPO an vielen Stellen geändert haben, erforderlich. Auch die übrigen gesetzlichen Änderungen seit Erscheinen der 10. Aufl. sind berücksichtigt. Alle Autoren sind ausgewiesene Experten im Strafprozessrecht: Herausgeber und Hauptautor: Detlef Burhoff war von 1978 bis 2008 richterlich tätig, davon von 1995 bis 2008 als Richter am Oberlandesgericht Hamm. Danach ist er Strafverteidiger geworden. Er ist somit in der Lage, das strafrechtliche Hauptverfahren aus beiden Perspektiven zu betrachten und kann Ihnen daher als Anwalt besonders erfolgversprechende Strategien aufzeigen. Die Co-Autoren sind: • Richter am OLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart, • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Annika Hirsch, Hamburg, • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon, LL.M. Hamburg, • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frederic Schneider, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und an der Akademie der Polizei, Hamburg, Mehr Kompetenz in Sachen „strafrechtliche Hauptverhandlung" geht nicht! Alle Autoren geben Ihnen klare Empfehlungen; das macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem echten Praxishandbuch. Jetzt die Hauptverhandlung optimal gestalten!
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B. der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung, die Erhebung personenbezogener Daten die Erfassung der Daten in den Registern, Fahrerlaubnisfragen an. Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sonstigen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Das in gewohnter „Burhoff-Qualität" verfasste Werk ist der „Schlusspunkt" zur Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar und ergänzt diese zu einem Quartett. Die strafrechtliche Nachsorge wird auch in der bewährten ABC-Struktur dargestellt.
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B. die Erfassung der Daten in den Registern, der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung, die Erhebung personenbezogener Daten an.Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Die in gewohnter „Burhoff-„ Qualität verfasste Neuerscheinung stellt dem „Schlusspunkt" zur bisher bestehenden Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar. Es ist der einzige Titel am Markt, welcher die strafrechtliche Nachsorge auf Stichwortbasis, in ABC-Struktur darstellt.
Mit dem nun in 3. Auflage erscheinenden „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" liegt nun auch der dritte Band der Burhoff‘schen Handbuchreihe als topaktuelle Neuerscheinung vor. Auch dieses Werk, dessen erste Auflagen viel Zuspruch gefunden hat, gewährt dem Strafrechtler dank des bewährten alphabetischen Buchaufbaus sicheren Zugriff auf zuverlässige Rechtsinformationen auf der Grundlage der aktuellen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe sind thematisch in die drei Gruppen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und außerordentliche und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe aufgeteilt, um Ihnen einen noch schnelleren Zugriff auf eine Fragestellung und ihre Antwort zu ermöglichen. Abgerundet wird die Darstellung durch vergütungsrechtliche Ausführungen. Die Ausführungen in den einzelnen Stichwörtern sind mit der seit Erscheinen der zweiten Auflage veröffentlichten Rechtsprechung und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert worden. Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Einarbeitung der durch die Einfügung der §§ 32a ff. StPO entstandenen Probleme gelegt.
Die bewährten Burhoffschen Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und auch zu den strafrechtlichen Rechtsmitteln sind mittlerweile zu echten Klassikern geworden. Was diese Handbücher so einzigartig nützlich macht, ist Ihre Struktur. Denn in jedem der Nachschlagewerke finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten, und jedes wird dabei gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die nur eine schnelle Orientierung brauchen.Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.Praxis-Rat: Ideal für alle, die eine konkrete Empfehlung benötigen. Die Werke von Detlef Burhoff sollten in keiner Sammlung im Strafprozessrecht fehlen! Sichern Sie sich deshalb jetzt das Komplettpaket für Strafverteidiger, bestehend aus den Neuauflagen „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ (10. Auflage 2024), „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ (11. Auflage 2024) und "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" (3. Auflage 2024). Profitieren Sie vom attraktiven Paketpreis: 269 € statt 387 € für 3 Bände mit rund 5.100 Seiten perfekt aufbereitetem Know-how. Sie sparen 118 €!