Das Beweisantragsrecht ist für Sie als Verteidiger das wichtigste Recht, um auf die Art und den Umfang der Beweisaufnahme im Strafprozess Einfluss zu nehmen. Richtig eingesetzt, kann der Beweisantrag seine Wirkung in mehrere Richtungen entfalten: Er erweitert die Aufklärungspflichten des Gerichts in der Hauptverhandlung, ermöglicht die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts und ist oftmals Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision. Obwohl das Beweisproblem das zentrale Problem des Strafprozesses darstellt, sind die Entwicklungen zur Beschränkung des Beweisantragsrechts in der Gesetzgebung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung der letzten Jahre unübersehbar. Die kontinuierliche Verschärfung des Konnexitätserfordernisses oder die Fristsetzung zur Stellung von Beweisanträgen sind solche Rechtsschöpfungen, die den Wirkungskreis des Beweisantragsrechts einengen. Es stellt sich deshalb in der Hauptverhandlung immer wieder aufs Neue die Frage, welcher Beweisantrag in welcher Situation der richtige ist und wie er formuliert werden muss, um in der Tatsachen- oder ggf. auch in der Revisionsinstanz Erfolg zu haben. Eine schematische Antwort hierauf gibt es nicht. Das Beweisantragsrecht bietet Ihnen trotz aller Einschränkungstendenzen eine Fülle von Möglichkeiten, angemessen auf die sich jeweils stellende Prozesssituation zu reagieren. Entscheidend sind hierbei umfassende Kenntnisse der Beweisantragsmöglichkeiten und die sorgfältige sprachliche Fassung von Beweisanträgen. Die Neuauflage von „Beweisantragsrecht im Strafprozess" enthält deshalb zu jedem Themengebiet eine Vielzahl von Beispielen und Mustern, anhand derer die Systematik des Beweisantragsrechts erläutert und die praxisgerechte Formulierung von Beweisanträgen aufgezeigt wird. Besonders praktisch sind die gezielten Praxishinweise. Darüber hinaus wird der äußerst komplizierte Stoff optisch und inhaltlich so dargestellt, dass Sie einen schnellen Zugang zu den einzelnen Themengebieten bekommen und das Buch auch als Ihr Begleiter für die Hauptverhandlung taugt. Die höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Beweisantragsrecht in den letzten Jahren stark geformt hat, wird in ihren praktischen Auswirkungen erläutert und es werden Reaktionsmuster aufgezeigt, wie Sie Ihren Beweisbegehren zum Erfolg verhelfen können.
Als Rechtsanwalt mit einem Mandat im Opferschutz reicht es nicht, sich im Dickicht des Opferschutzgesetzes und seiner vielen Reformen auszukennen. In diesem sensiblen Bereich spielen viele weitere Aspekte eine große und wichtige Rolle zum Beispiel sozialrechtliche Aspekte, die finanzielle Absicherung des Opfers oder die psychologischen Aspekte der Beratung von Opfermandanten. All das und noch mehr finden Sie deshalb in der 3. Auflage des Buchs „Das 1x1 der Opfervertretung". Opferschutz endlich komplett jetzt bestellen! Opfervertretung neu gedacht mit ALLEN Aspekten, die für Ihre Mandanten von Bedeutung sind Für Sie als Strafverteidiger oder Familienrechtler ist der Opferschutz ein wichtiges Element Ihrer anwaltlichen Tätigkeit. Dabei ist das Opferschutzgesetz durch insgesamt 3 Reformgesetze so oft verändert worden, dass es nicht immer leicht ist, den Überblick über die gerade geltende Gesetzeslage zu behalten. Hinzu kommen noch Gesetze wie das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren oder das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexueller Gewalt, die Sie für eine kompetente Opfervertretung ebenfalls kennen müssen. Nutzen Sie bei allen Opferschutzfällen ab sofort das einzigartige Handbuch „Das 1x1 des Opferanwalts"! Ein Handbuch, das weit über die reine Darstellung der Gesetzeslage hinausgeht Für Sie als Rechtsanwalt ist es von elementarer Bedeutung, dass Sie alle Gesetze kennen, die für die Opfervertretung von Relevanz sind. Aber um Ihren Mandanten wirklich gerecht zu werden und um für sie der tatsächlich bestmögliche Beistand in dieser schwierigen Situation zu sein, braucht es noch einiges mehr. Deshalb beschränkt sich das Werk „Das 1x1 des Opferanwalts" nicht ausschließlich auf die aktuelle Gesetzeslage. Hinzu kommen weitere Aspekte, die für den Opferschutz wichtig sind, die in der gängigen juristischen Literatur aber kaum eine Rolle spielen: Sozialrechtliche Aspekte Finanzielle Absicherung des Opfers Umgang mit den Medien Psychologische Aspekte der Beratung von Opfermandanten Denn eins ist klar: Ihre Mandanten im Bereich Opferschutz sind in einer psychologischen Extremsituation dem müssen Sie als Anwalt Rechnung tragen, damit sich eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Ihnen und Ihrem Mandanten entwickeln kann. In 15 Kapiteln ALLES drin, was Sie bei der Opfervertretung wissen müssen Ein erfahrenes Autorenteam hat für die 3. Auflage alle Rechtsgebiete verknüpft, die im Rahmen einer Opfervertretung eine Rolle spielen. Das Ergebnis: Ein ganzheitlicher Ansatz, der über den Tellerrand der reinen Gesetzeskommentierung hinausschaut. In 15 ausführlichen Kapiteln werden diese Bereiche von echten Experten in diesen Gebieten kompetent und praxisorientiert behandelt: Opferrollen im Strafverfahren Das Opfer als Zeuge Verletztenrechte/ psychosoziale Prozessbegleitung (erweitert und vertieft in der 3. Auflage) Täter-Opfer-Ausgleich Einflussmöglichkeiten Psychologische Aspekte der Beratung von Opfermandanten (erweitert und vertieft in der 3. Auflage) Klageerzwingungsverfahren Privatklageverfahren Nebenklage Adhäsionsverfahren Vergütung des Opferanwalts im Strafverfahren Opferentschädigungsgesetz & sozialrechtliche Aspekte (neu in der 3. Auflage) Gewaltschutzverfahren Versicherungsrecht (neu in der 3. Auflage) Opferschutz im Strafverfahren Schutz vor medialer Berichterstattung (neu in der 3. Auflage) Ihre erste Wahl für die kompetente und mandantengerechte Opfervertretung Eine derartig vollständige Behandlung des Themas Opfervertretung finden Sie nur im Werk „Das 1x1 des Opferanwalts". Wenn Sie als Anwalt sich nicht nur im Opferrecht, sondern auch in allen Bereichen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit dem Opfermandat stehen, auskennen wollen, dann gibt es für Sie keine Alternative! Opferschutz endlich komplett jetzt bestellen!
Am 24.8.2017 ist das "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" in Kraft getreten. Zu den darin enthaltenen Neuerungen/Änderungen/Erweiterungen der StPO gibt es nun das eBook: "Burhoff, Effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung des Strafverfahrens? Die Änderungen in der StPO 2017 - ein erster Überblick, 2017". Unser Autor Detlef Burhoff fasst darin die wichtigsten Auswirkungen und Änderungen für Sie kompakt auf 78 Seiten zusammen. Mit dem Gesetz kommen durchaus weitreichende Änderungen zur "effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung" des Strafverfahrens. Besonders bedeutsam sind vor allem die Erweiterung der heimlichen Überwachungsmethoden. Denn zulässig sind jetzt Quellen-TKÜ, Staatstrojaner und Onlinedurchsuchung. Die neuen Vorschriften sind am 23.08.2017 verkündet worden und damit am 24.08.2017 in Kraft getreten. Da es sich um Verfahrensrecht handelt, gelten sie automatisch auch in allen schon laufenden Verfahren! Sie müssen also wissen, was neu ist und welche Auswirkungen das hat! Um dieses Wissen vor allem Verteidigern möglichst schnell zur Verfügung zu stellen, bieten wir Ihnen den Überblick von Detlef Burhoff als praktisches eBook im PDF Format an! Der Autor stellt Ihnen darin die ersten Folgen für das Verfahren vor und gibt auch schon gebührenrechtliche Hinweise. In dem jetzt verkündeten "Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens" (BT-Drucks. 18/11277) stecken auch die Änderungen, die mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze (BT-Drucks. 18/11272), der u.a. die Änderungen des § 81a Abs. 2 StPO in Form der Abschaffung des Richtervorbehalts bei bestimmten Delikten enthalten hat, auf den Weg gebracht worden sind. Der Entwurf ist in der BT-Drucks. 18/12785 mit aufgegangen. Die Anmerkungen zum neuen § 81a Abs. 2 StPO, der in der BT-Drucks. 18/11272 enthalten war, sind daher auch bereits im eBook enthalten, die Änderungen zum neuen § 44 StGB allerdings nicht. Verschaffen Sie sich jetzt einen Schnell-Überblick über die neue Materie!
Die Beweiswürdigung ist ein zentrales Thema der forensischen Tätigkeit. Sie ist allerdings auch eine herausfordernde Thematik, nicht zuletzt, da es Rechtsprechung und Lehre versäumt haben hierzu ein überschaubares geschlossenes System zu entwickeln. Daher können Anwälte in Ihrer täglichen Praxis allenfalls auf Einzelfallentscheidungen zurückgreifen. Der Autor hat diese Lücke im System erkannt und gibt mit der Neuauflage des Handbuchs fundierte Informationen für die tägliche Praxis. Mit dem Werk spricht der Autor sowohl den Zivilrechtler als auch den Strafrechtler an. So finden Anwälte hier z.B. praktische Hilfen, wie die Beweiswürdigung des Richters angegriffen und Zeugenaussagen auf ihre Glaubhaftigkeit überprüft werden können. Auszug aus dem Inhalt: die (freie) Beweiswürdigung die wichtigsten Aussagekriterien Widerlegung des Urteils durch logische Grundsätze die Zeugenaussage (z.B. Wahrnehmungsfehler, Aussageanalyse, konkrete Würdigung der Zeugenaussage) Beweis- & Darlegungslast Zeugenbeweis aus zivilprozessualer & taktischer Sicht Angriffe auf die zivilrichterliche Zeugenbeweiswürdigung
So holen Sie als Anwalt im Ermittlungsverfahren das Beste für Ihren Mandanten raus! Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren entscheidet sich, ob Anklage erhoben, ein Strafbefehl beantragt oder das Verfahren eingestellt wird. Als Anwalt haben Sie in vielen Fällen direkten Einfluss darauf, wie sich das Ermittlungsverfahren für Ihren Mandanten entwickelt. Dabei hilft Ihnen das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", das jetzt in der 10., überarbeiteten Auflage erscheint. Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Richters" über „DNA-Untersuchung", „Mündliche Haftprüfung" und „Telefonüberwachung" bis hin zu „Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren". Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die nur eine schnelle Orientierung brauchen. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen. Praxis-Rat: Ideal für alle, die eine konkrete Empfehlung benötigen. Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Anwalt, der im Strafrecht tätig ist. Erfahrene Richter, eine Rechtsanwältin und zwei Rechtsanwälte stehen für Qualität und Aktualität des Werkes! Das ist neu in der 10. Auflage Es wurden fast alle Stichwörter aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf erste vorliegende Rechtsprechung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und zum „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019 erforderlich. Die weiteren Änderungen, insbesondere auch durch die beA-Pflicht sind eingearbeitet. Die Autoren: Strafverteidiger und Richter Mehr Kompetenz in Sachen „strafrechtliches Ermittlungsverfahren" geht nicht: Detlef Burhoff ist nicht nur praktizierender Strafverteidiger, sondern war auch von 1995 bis 2008 Richter am Oberlandesgericht Hamm. Er ist somit in der Lage, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und kann Ihnen als Anwalt daher besonders erfolgversprechende Strategien aufzeigen. Burhoffs klare Empfehlungen machen das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" zu einem echten Praxishandbuch. Die Co-Autoren sind: Richter am OLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Annika Hirsch, Hamburg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, LL.M. Wirtschaftsstrafrecht Mirko Laudon, Hamburg Rechtsanwalt Dr. Frederic Schneider, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und an der Akademie der Polizei, Hamburg, Hamburg, Michael Eggers, Rechtsanwalt, Hamburg, Dr. Benedikt Mick, Rechtsanwalt, Hamburg/Berlin. Christiane Rusch, Rechtsanwältin, Hamburg Silvia Uschinski, Rechtsanwältin, Hamburg allesamt ausgewiesene Experten im Strafprozessrecht. Jetzt Ermittlungsverfahren optimal gestalten!
In der strafrechtlichen Hauptverhandlung kommt es oft zu überraschenden Wendungen. Wenn Sie als Verteidiger für Ihren Mandanten das bestmögliche Ergebnis erzielen wollen, müssen Sie nicht nur vorbereitet sein, sondern im Fall der der Fälle schnell reagieren können. Dabei hilft Ihnen das praktische „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung", das Ihnen schnellen Zugriff auf alle wichtigen Informationen ermöglicht. Mit dem Handbuch sind Sie als Verteidiger in der Hauptverhandlung auf ALLES vorbereitet zum Wohle Ihres Mandanten Mit diesem Buch die Hauptverhandlung optimal gestalten! Als Verteidiger ist es Ihre Aufgabe, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung für Ihren Mandanten ein optimales Ergebnis zu erzielen. Oft kommt es darauf an, schnell und vor allem richtig auf Hinweise des Gerichts oder Anträge der Staatsanwaltschaft reagieren zu können. Dabei hilft Ihnen diese 11., überarbeitete Auflage des „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung". Was dieses Handbuch so einzigartig nützlich macht, ist seine Struktur. Denn in diesem Nachschlagewerk finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu fast 300 Stichworten: Von „Ablehnung eines Staatsanwalts" über „Entbindung von der Schweigepflicht", „Nebenkläger als Zeuge" und „Unmittelbarkeitsgrundsatz" bis hin zu „Zeugnisverweigerungsrecht". Dabei wird jedes Stichwort gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: 1. Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die eine schnelle Orientierung brauchen. 2. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen. 3. Praxis-Rat: Ideal für alle, die zusätzlich eine konkrete Empfehlung benötigen. Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem unersetzlichen Begleiter für jeden Verteidiger/Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist. Das ist sachlich neu in der 11. Auflage Für die neue Auflage wurden alle Stichwörter auf Basis von zahlreichen neuen Entscheidungen und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert und zum Teil wesentlich erweitert. Das war vor allem im Hinblick auf in Kraft getretene gesetzliche Neuregelungen erforderlich und die erste vorliegende Rechtsprechung zum „Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019 und das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung" v. 10.12.2019, die die StPO an vielen Stellen geändert haben, erforderlich. Auch die übrigen gesetzlichen Änderungen seit Erscheinen der 10. Aufl. sind berücksichtigt. Alle Autoren sind ausgewiesene Experten im Strafprozessrecht: Herausgeber und Hauptautor: Detlef Burhoff war von 1978 bis 2008 richterlich tätig, davon von 1995 bis 2008 als Richter am Oberlandesgericht Hamm. Danach ist er Strafverteidiger geworden. Er ist somit in der Lage, das strafrechtliche Hauptverfahren aus beiden Perspektiven zu betrachten und kann Ihnen daher als Anwalt besonders erfolgversprechende Strategien aufzeigen. Die Co-Autoren sind: • Richter am OLG Thomas Hillenbrand, Stuttgart, • Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Annika Hirsch, Hamburg, • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Mirko Laudon, LL.M. Hamburg, • Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frederic Schneider, Lehrbeauftragter an der Bucerius Law School und an der Akademie der Polizei, Hamburg, Mehr Kompetenz in Sachen „strafrechtliche Hauptverhandlung" geht nicht! Alle Autoren geben Ihnen klare Empfehlungen; das macht das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" zu einem echten Praxishandbuch. Jetzt die Hauptverhandlung optimal gestalten!
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B. der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung, die Erhebung personenbezogener Daten die Erfassung der Daten in den Registern, Fahrerlaubnisfragen an. Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sonstigen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Das in gewohnter „Burhoff-Qualität" verfasste Werk ist der „Schlusspunkt" zur Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar und ergänzt diese zu einem Quartett. Die strafrechtliche Nachsorge wird auch in der bewährten ABC-Struktur dargestellt.
Das Strafverfahren ist mit der Verkündung des Urteils bei weitem nicht beendet. Vielmehr schließen sich noch die Strafvollstreckung (das „Ob"), der Strafvollzug (das „Wie") und die mit diesen zusammenhängenden Fragen wie z.B. die Erfassung der Daten in den Registern, der Widerruf und die Verlängerung der Bewährung, Reststrafenaussetzung, die Erhebung personenbezogener Daten an.Wichtige Aspekte der strafrechtlichen Nachsorge sind außerdem der Täter-Opfer-Ausgleich und die verwaltungsrechtlichen, zivilrechtlichen und berufsrechtlichen Nebenfolgen. Gerade diese Themen werden in der sich bisher auf dem Markt befindlichen strafrechtlichen Literatur nur sehr stiefmütterlich behandelt. Die in gewohnter „Burhoff-„ Qualität verfasste Neuerscheinung stellt dem „Schlusspunkt" zur bisher bestehenden Trilogie „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren", „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" dar. Es ist der einzige Titel am Markt, welcher die strafrechtliche Nachsorge auf Stichwortbasis, in ABC-Struktur darstellt.
Mit dem nun in 3. Auflage erscheinenden „Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" liegt nun auch der dritte Band der Burhoff‘schen Handbuchreihe als topaktuelle Neuerscheinung vor. Auch dieses Werk, dessen erste Auflagen viel Zuspruch gefunden hat, gewährt dem Strafrechtler dank des bewährten alphabetischen Buchaufbaus sicheren Zugriff auf zuverlässige Rechtsinformationen auf der Grundlage der aktuellen (höchstrichterlichen) Rechtsprechung. Die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe sind thematisch in die drei Gruppen Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und außerordentliche und konventionsrechtliche Rechtsbehelfe aufgeteilt, um Ihnen einen noch schnelleren Zugriff auf eine Fragestellung und ihre Antwort zu ermöglichen. Abgerundet wird die Darstellung durch vergütungsrechtliche Ausführungen. Die Ausführungen in den einzelnen Stichwörtern sind mit der seit Erscheinen der zweiten Auflage veröffentlichten Rechtsprechung und zahlreichen Literatur-Veröffentlichungen aktualisiert worden. Ein besonderes Augenmerk haben die Autoren auf die Einarbeitung der durch die Einfügung der §§ 32a ff. StPO entstandenen Probleme gelegt.
Ein starkes Doppel für alle Verteidiger im Strafrecht sparen Sie jetzt 49 Euro! Wenn Sie als Verteidiger im Strafrecht das Beste für Ihren Mandanten herausholen wollen, benötigen Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung schnellen Zugriff auf entscheidende Informationen. Sichern Sie sich deshalb jetzt den doppelten Burhoff: „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren" (10. Auflage 2024) und „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" (11. Auflage 2024) von Detlef Burhoff, Rechtsanwalt und ehemaliger Richter am OLG. Perfekter Nutzen dank dreifacher Aufbereitung Was diese Handbücher so einzigartig nützlich macht, ist ihre Struktur. Denn in jedem der beiden Nachschlagewerke finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten, und jedes wird dabei gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: 1. Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die nur eine schnelle Orientierung brauchen.2. Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.3. Praxis-Rat: Ideal für alle, die eine konkrete Empfehlung benötigen. Diese Dreiteilung macht das „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ und das „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ zu unersetzlichen Begleitern für jeden Verteidiger/Rechtsanwalt, der im Strafrecht tätig ist. Der Autor: Strafverteidiger und ehemaliger Richter am OLG Detlef Burhoff ist nicht nur Strafverteidiger, sondern war auch von 1995 bis 2008 Richter am Oberlandesgericht Hamm. Er ist somit in der Lage, das strafrechtliche Hauptverfahren auch aus anderen Perspektiven zu betrachten und kann Ihnen als Anwalt daher besonders erfolgversprechende Strategien aufzeigen. Zudem gibt Burhoff Ihnen klare Empfehlungen, die Ihnen sofort weiterhelfen. Sie sparen im Paket 49 Euro gegenüber dem Einzelpreis Sichern Sie sich jetzt den attraktiven Paketpreis: Sie bezahlen für beide Handbücher nur 209 € statt insgesamt 258 €, wenn Sie die Bücher einzeln kaufen würden. Dafür bekommen Sie über 4.000 Seiten perfekt aufbereitetes Know-how, das Ihnen und Ihren Mandanten sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung wertvolle Dienste leisten wird!
Wenn Sie als Anwalt in Ihrer Kanzlei häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann wissen Sie, dass dieses Thema in allgemeinen RVG-Kommentaren häufig auf wenigen Seiten abgefrühstückt wird. Jedenfalls immer viel zu wenig, um die komplexe Thematik umfassend zu behandeln. Deshalb hat das Buch „RVG Straf- & Bußgeldsachen" auch rund 2.000 Seiten da bleibt keine Frage unbeantwortet! Selbstverständlich sind in die Neuauflage alle Änderungen durch das KostBRÄG 2025 eingearbeitet. Nutzen Sie dieses hilfreiche Kompendium und Sie können sicher sein, dass Sie stets richtig abrechnen und nichts vergessen! Straf- und Bußgeldsachen immer gekonnt abrechnen jetzt mit den Änderungen durch das KostBRÄG 2025! Für Ihre perfekte Abrechnung: Der einzige RVG-Kommentar nur für Straf- und Bußgeldsachen! Am Ende eines jeden Mandats im Bereich Strafrecht steht die Rechnungsstellung. Hierbei sind größte Sorgfalt und vor allem tiefgehende Kenntnisse des RVG von Nöten, denn sonst entgeht Ihnen womöglich ein Teil Ihres Honorars. Oder aber Sie nutzen den Klassiker „RVG Straf- und Bußgeldsachen" von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. und Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, wie es viele Anwälte, Rechtspfleger und Richter schon seit Jahren tun. Ausführlich und in die Tiefe statt kurz und knapp Sie wissen selbst: In den handelsüblichen RVG-Kommentaren führen die Bereiche Straf- und Bußgeldsachen ein Nischendasein und werden oft nur kurz und knapp abgehandelt. Ganz anders machen es Burhoff und Volpert: Ihr unverzichtbares Standardwerk gibt auf über 2.000 (!) Seiten praxisrelevante Antworten auf alle vergütungsrechtlichen Fragen in Straf- und Bußgeldsachen. So werden Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen für Sie und Ihre Mitarbeiter einfacher und sind schneller erledigt. Einmalig: Kommentar und Handbuch in einem! Nicht nur die erschöpfende und ausschließliche Behandlung des RVG für Straf- und Bußgeldsachen macht dieses Buch so einzigartig. Auch sein Aufbau ist einmalig: Dank der Kombination von Kommentar und Handbuch profitieren Sie von den Vorteilen beider Welten konsequent ausgerichtet auf Ihre praktischen Bedürfnisse. Der Kommentar, der einen Schritt weitergeht! Im umfangreichen „Vergütungs-ABC" des Handbuch-Teils finden Sie vom „Abgeltungsbereich der Vergütung" über „Geldwäsche" bis zur „Zwangsvollstreckung" alle wichtigen Problembereiche und Kernbegriffe praxisnah dargestellt und erläutert. Der folgende §§- und Kommentar-Teil widmet sich neben den für Straf- und Bußgeldsachen relevanten Vorschriften in den Teilen 4 und 5 VV auch den sonstigen Verfahren in Teil 6 VV ein Bereich, der in Gesamtdarstellungen meist nur gestreift wird. Auch die Frage der Auslagenentstehung und Erstattung, ein Bereich, der in der Praxis häufig zu Streit führt, wird sowohl im Kommentar (Teil 7 VV RVG) als auch im Handbuchteil umfassend abgehandelt. Ärgern Sie sich nie wieder über übersehene vergütungsrechtliche Aspekte! Wenn Sie als Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann vertrauen Sie am besten auf „RVG Straf- & Bußgeldsachen" von Detlef Burhoff und Joachim Volpert. Denn nur hier finden Sie die für Sie relevanten Informationen und profitieren zudem zusätzlich von der praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Da können Sie sicher sein, dass Sie nichts übersehen! Jetzt Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen gekonnt nach KostBRÄG 2025 beherrschen!
Wenn Sie als Anwalt in Ihrer Kanzlei häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann wissen Sie, dass dieses Thema in allgemeinen RVG-Kommentaren lediglich auf ein paar hundert Seiten abgefrühstückt wird. Viel zu wenig, um diese komplexe Thematik umfassend zu behandeln. Deshalb hat unser Buch „RVG Straf- & Bußgeldsachen" auch rund 2.000 Seiten da bleibt keine Frage unbeantwortet! Selbstverständlich sind in die Neuauflage alle Änderungen durch das KostRÄG 2021 eingearbeitet. Nutzen Sie dieses hilfreiche Kompendium und Sie können sicher sein, dass Sie stets richtig abrechnen und nichts vergessen! Jetzt Straf- und Bußgeldsachen gekonnt abrechnen - neu mit den Änderungen durch das KostRÄG 2021! Für Ihre perfekte Abrechnung: Der einzige RVG-Kommentar nur für Straf- und Bußgeldsachen! Am Ende eines jeden Mandats im Bereich Strafrecht steht die Rechnungsstellung. Hierbei sind größte Sorgfalt und vor allem tiefgehende Kenntnisse des RVG von Nöten, denn sonst entgeht Ihnen womöglich ein Teil Ihres Honorars. Oder aber Sie nutzen den Klassiker „RVG Straf- und Bußgeldsachen" von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. und Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, wie es viele Anwälte, Rechtspfleger und Richter schon seit Jahren tun. Ausführlich und in die Tiefe statt kurz und knapp Sie wissen selbst: In den handelsüblichen RVG-Kommentaren führen die Bereiche Straf- und Bußgeldsachen ein Nischendasein und werden oft nur kurz und knapp abgehandelt. Ganz anders machen es Burhoff und Volpert: Ihr unverzichtbares Standardwerk gibt auf über 2.000 (!) Seiten praxisrelevante Antworten auf alle vergütungsrechtlichen Fragen in Straf- und Bußgeldsachen. So werden Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen für Sie und Ihre Mitarbeiter einfacher und sind schneller erledigt. Einmalig: Kommentar und Handbuch in einem! Nicht nur die erschöpfende und ausschließliche Behandlung des RVG für Straf- und Bußgeldsachen macht dieses Buch so einzigartig. Auch sein Aufbau ist einmalig: Dank der Kombination von Kommentar und Handbuch profitieren Sie von den Vorteilen beider Welten konsequent ausgerichtet auf Ihre praktischen Bedürfnisse. Der Kommentar, der einen Schritt weitergeht! Im umfangreichen „Vergütungs-ABC" des Handbuch-Teils finden Sie vom „Abgeltungsbereich der Vergütung" über „Geldwäsche" bis zur „Zwangsvollstreckung" alle wichtigen Problembereiche und Kernbegriffe praxisnah dargestellt und erläutert. Der folgende Kommentar-Teil widmet sich neben den für Straf- und Bußgeldsachen relevanten Vorschriften in den Teilen 4 und 5 VV auch den sonstigen Verfahren in Teil 6 VV ein Bereich, der in Gesamtdarstellungen meist nur gestreift wird. Auch die Frage der Auslagenentstehung und Erstattung, ein Bereich, der in der Praxis immer zu Streit führt, wird sowohl im Kommentar (Teil 7 VV RVG) als auch im Handbuchteil umfassend abgehandelt. Ärgern Sie sich nie wieder über übersehene vergütungsrechtliche Aspekte! Wenn Sie als Rechtsanwalt häufig Mandate im Bereich Strafrecht betreuen, dann vertrauen Sie am besten auf „RVG Straf- & Bußgeldsachen" von Detlef Burhoff und Joachim Volpert. Denn nur hier finden Sie die für Sie relevanten Informationen und profitieren zudem zusätzlich von der praxisnahen Aufbereitung mit zahlreichen Praxishinweisen, Formulierungs- und Abrechnungsbeispielen, Checklisten und Arbeitshilfen. Da können Sie sicher sein, dass Sie nichts übersehen! Jetzt Abrechnungen in Straf- und Bußgeldsachen gekonnt beherrschen!
Die bewährten Burhoffschen Handbücher zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und auch zu den strafrechtlichen Rechtsmitteln sind mittlerweile zu echten Klassikern geworden. Was diese Handbücher so einzigartig nützlich macht, ist Ihre Struktur. Denn in jedem der Nachschlagewerke finden Sie in alphabetischer Reihenfolge umfangreiche Beiträge zu über 300 Stichworten, und jedes wird dabei gleich dreifach praxisgerecht aufgearbeitet: Das Wichtigste in Kürze: Ideal für alle, die nur eine schnelle Orientierung brauchen.Ausführliche Betrachtung: Ideal für alle, die sich einen Gesamtüberblick verschaffen wollen.Praxis-Rat: Ideal für alle, die eine konkrete Empfehlung benötigen. Die Werke von Detlef Burhoff sollten in keiner Sammlung im Strafprozessrecht fehlen! Sichern Sie sich deshalb jetzt das Komplettpaket für Strafverteidiger, bestehend aus den Neuauflagen „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren“ (10. Auflage 2024), „Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung“ (11. Auflage 2024) und "Handbuch für die strafrechtlichen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe" (3. Auflage 2024). Profitieren Sie vom attraktiven Paketpreis: 269 € statt 387 € für 3 Bände mit rund 5.100 Seiten perfekt aufbereitetem Know-how. Sie sparen 118 €!
ZAP Zeitschrift für die Anwaltspraxis bietet in Form der ZAP-CD den Inhalt des ZAP-Grundwerks in digitaler Form. Das sind Ihre Vorteile: Der Inhalt befindet sich platzsparend auf einer DVD. Der gesamte Inhalt ist auf der DVD volltextsuchfähig hinterlegt. Recherchen nach Aufsätzen, Vorschriften oder Entscheidungen sind dank der vielfältigen Suchfunktionen schnell und komfortabel möglich. Zusätzlich sind die zuletzt aus dem Printwerk ausgeschiedenen ältere Beiträge noch auf der DVD vorhanden. Zu den Eilnachrichten ab Nr. 1/2004 sind die Urteile im Volltext hinterlegt, damit haben Sie per Mausklick den Zugriff auf tausende der wichtigsten Gerichtsentscheidungen in voller Länge. Die ZAP-CD ist dank dieser Vorzüge die ideale Ergänzung oder auch Alternative zu Ihrer ZAP bzw. zum Print-Grundwerk.
Die Zeugenbefragung ist der Dreh- und Angelpunkt der Hauptverhandlung. Dennoch wird häufig nach dem Motto „trial and error" verfahren. Geht es schief, ist der Leidtragende der Mandant. Höchste Zeit also, sich dieses machtvollen Werkzeugs planvoll zu bedienen. „Zeugen in der Hauptverhandlung" führt Sie mitten hinein in die taktisch und psychologisch geschickte Zeugenvernehmung. Ganz gleich, ob Sie einen jugendlichen oder sachverständigen Zeugen vor sich haben, einen verdeckten Ermittler oder einen Berufszeugen das knapp 600 Seiten starke Werk gibt Ihnen Vernehmungstechniken für alle wichtigen Vernehmungssituationen an die Hand. Besonders hilfreich bei der Vorbereitung ist das vom Autor dargestellte und von ihm erfolgreich erprobte „Drei-Säulen-Prinzip der Zeugenvernehmung", das die drei wichtigsten Schritte für eine erfolgreiche Zeugenvernehmung umfasst: die Vorbereitung der Vernehmung und Festlegung des Vernehmenssettings die Ausarbeitung der Vernehmungsziele und der Grundriss des Befragungsgebäudes Die detaillierte Gestaltung des „Frage-Antwort-Szenarios" Dazu erhalten Sie eine Vielzahl konkreter Arbeitshilfen und zahlreiche Beispiele für Vernehmungssituationen. Ergänzt wird der praktische Teil von einem umfangreichen Kommentarteil eine ideale Kombination, denn so können Sie schnell Querverbindungen ziehen und rechtliche mit technisch-taktischen Komponenten für den eigenen Erfolg verknüpfen. Diese derzeit auf dem Markt einzigartige Kombination bietet Ihnen alle wesentlichen Inhalte rund um die Zeugenbefragung: Kommentierung der §§ 48 70, 85, 239 242, 247a, 248, 253 StPO Psychologie und Taktik der Zeugenvernehmung Der Zeuge in der Hauptverhandlung Zeugenvernehmung Spezielle wiederkehrende Konstellationen der Zeugenvernehmung "Vernehmung von Berufszeugen (Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte) und Rechtsanwälten" Die Vernehmung von Zeugen als Nebenkläger Vernehmung von Kindern und Jugendlichen als Zeugen Befragung geheimer Ermittler Wirtschaftsprüfer als Zeugen, Ombudspersonen, Zeugen im Zusammenhang mit internen Ermittlungen Die Revisibilität der Gaubhaftigkeitsbeurteilung Der anwaltliche Beistand des Zeugen Zum Vorteil Ihrer Mandanten: Nutzen Sie in allen Vernehmungssituationen das ganze Repertoire der Zeugenbefragung und bestellen Sie jetzt „Zeugen in der Hauptverhandlung".